Berechnung des Behinderten Grades

Verfahren  „Gesamt- GdB/GdS „

 Bei Vorliegen mehrerer Funktionseinschränkungen


die Einzel-GdB/GdS werden nicht addiert

auch andere Rechenmethoden werden nicht angewendet

maßgebend sind die Einschätzung der Auswirkungen der

Funktionseinschränkung in ihrer Gesamtheit

die wechselzeitigen Beziehungen der Funktionseinschränkung

sind zu berücksichtigen.(Keine Doppelabrechnung)

es ist in der Regel von der Behinderung auszugehen, die den höchsten Einzel- GdB/ GdS

ergibt und dann zu prüfen, ob sich durch die Berücksichtigung  weitere Behinderungen

das Gesamtausmaß der Behinderung erhöht.

Wobei

Einzel GdB/ GdS von 10 oder 20 entfallen können, wenn sie als leichte Gesundheitsstörungen eingeschätzt werden, die als keine wesentliche Zunahme des Gesamtbehinderungsgrades

eingeschätzt werden.

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