Verfahren „Gesamt- GdB/GdS „
Bei Vorliegen mehrerer Funktionseinschränkungen
die Einzel-GdB/GdS werden nicht addiert
auch andere Rechenmethoden werden nicht angewendet
maßgebend sind die Einschätzung der Auswirkungen der
Funktionseinschränkung in ihrer Gesamtheit
die wechselzeitigen Beziehungen der Funktionseinschränkung
sind zu berücksichtigen.(Keine Doppelabrechnung)
es ist in der Regel von der Behinderung auszugehen, die den höchsten Einzel- GdB/ GdS
ergibt und dann zu prüfen, ob sich durch die Berücksichtigung weitere Behinderungen
das Gesamtausmaß der Behinderung erhöht.
Wobei
Einzel GdB/ GdS von 10 oder 20 entfallen können, wenn sie als leichte Gesundheitsstörungen eingeschätzt werden, die als keine wesentliche Zunahme des Gesamtbehinderungsgrades
eingeschätzt werden.
Kommentar schreiben