Ohne Überweißung in die Klinik

Behandlung nur in Einzelfällen möglich. Krankenhäuser dürfen Patienten auch dann behandeln, wenn keine Überweißung eines niedergelassenen Arztes vorliegt. Die Behandlung in der Klinik darf nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes Kassel aber nur dann erfolgen wenn sie erforderlich und wirtschaftlich ist. Außer im Notfall, braucht man für die Behandlung immer eine Überweißung.

 

INFO: VDK