Wie lange wird der Lohn gezahlt?
Sechs Wochen oder 42 Kalendertage, sofern der Arbeitnehmer 4 Wochen ohne Fehlzeiten im Unternehmen beschäftigt war. Im Einzelfall kann die Entgeltfortzahlung bei Folgekrankheiten verlängert werden.
Im Anschluss übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Das Krankengeld beträgt 70% des Bruttoverdienstes, aber höchstens 103,25 pro Tag. Gesetzliche Versicherte erhalten anderthalb Jahre oder 78 Wochen lang Krankengeld.
Ist eine Kündigung möglich?
Eine Krankheitsbedingte Kündigung wir nur möglich, wenn der Arbeitnehmer sechs Wochen im Jahr oder länger Krankheitsbedingt fehlt oder auf absehbare Zeit keine Aussicht auf Besserung besteht Sind außerdem betriebliche Interessen bedroht und kann der Arbeitnehmer nicht anderweitig beschäftigt werden, darf der Arbeitnehmer kündigen.
Folgebescheinigung nötig?
Die Krankmeldung muss lückenlos sein. Wer bis Montag ein Attest hat und noch nicht arbeitsfähig ist, muss die Folgebescheinigung am Dienstag vorlegen. Das gilt auch noch nach sechs Wochen, wenn kein Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung besteht.
Muss man im Bett bleiben?
Arbeitsunfähig bedeutet nicht automatisch Bettlägerigkeit, Einkaufen
spazieren gehen sind erlaubt.- wie überhaupt alles was die Heilung fördert. Nebentätigkeiten gehören allerdings nicht dazu. Wer schneller wieder arbeitsfähig ist, darf trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung arbeiten, ohne Nachteile beim Versicherungsschutz zu riskieren.
Der Chef darf dieses Angebot allerdings auch ablehnen, wenn er zu dem Schluss kommt, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit noch nicht gewissenhaft erledigen kann- das gebietet seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Angestellte
Was passiert mit Urlaub?
Erkrankten Arbeitnehmer im Urlaub, werden Ihnen diese Tage als Urlaustage gutgeschrieben.-
Vorausgesetzt, sie haben dem Betrieb noch aus dem Urlaub ein ärztliches Attest zugeschickt Die gutgeschrieben Tage dürfen allerdings nicht ohne Absprache an das vorgesehen Urlausende gehängt werden.
Ab und an mal blaumachen?
Geht gar nicht. Wer beim Krankfeiern erwischt wird, dem droht die fristlose Kündigung. Schließlich erschleicht man sich Entgeltfortzahlungen, die für den Krankheitsfall vorgesehen sind. Und wird als Betrug gegen den Arbeitnehmer gewertet.
INFO VDK