Das Bundessozialgericht hat die Rechte von Patienten gegenüber gesetzlichen Krankenkassen gestärkt.
Die Kassen müssen demnach zügig über die Kostenübernahme für eine Behandlung entscheiden. Sonst gilt der Antrag als genehmigt- eine Rücknahme ist nicht möglich.
Demnach muss die Krankenkasse innerhalb von 3 Wochen über eine Kostenübernahme für eine medizinische Behandlung entscheiden. Ist ein Gutachten erforderlich beträgt die Frist 5 Wochen.Beschaffen sich die gesetzlichen Versicherte nach Ablauf der Frist die Leistung selbst, ist die Krankenkasse verpflichtet zur Erstattung der Kosten. Info: VDK Zeitung